Die Klassenpflegschaft setzt sich aus allen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einer Klasse zusammen und dient zur Zusammenarbeit zwischen LehrerInnen, Eltern (Erziehungsberechtigten) und SchülerInnen.
Zu Beginn des Schuljahres werden ein/e Vorsitzende/r, sowie ein/e Stellvertreter/in gewählt, die aus dem Kreis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten stammen.
Die Vorsitzenden werden automatisch Mitglieder der Schulpflegschaft.
Im Rahmen einer Klassenpflegschaftssitzung werden Sie über Lerninhalte bzw. Unterrichtsinhalte und Methoden informiert.
Ebenso gibt es Informationen über Leistungsüberprüfungen, Hausaufgaben, Schulveranstaltungen, Lernmittel und ggf. Erziehungsmaßnahmen.
Hier wird außerdem ein Raum geschaffen, um gemeinsam (Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrperson) über alles zu sprechen, was das Schulleben betrifft.